Der Brexit wird stattfinden, wie die britische Premierministerin erklärte, ob man ihn gut findet oder bedauert, es handelt sich um eine politische Entscheidung der Mehrheit der britischen Bevölkerung, die vollständig umgesetzt werden muss.
Selbstverständlich wird der Brexit keine Auswirkungen auf die Situation der englischen Sprache in der Welt haben. Englisch steht nach chinesisch an zweiter Stelle, was die Zahl der Sprecher betrifft, und ist die am meisten gelernte Fremdsprache der Welt, sehr weit vor französisch und spanisch. Es gibt keinen Grund, dass sich diese Situation entscheidend verändert.
Aber ist so die Frage richtig gestellt? Viele meinten das, die richtige Frage ist jedoch nicht, was aus der englischen Sprache in der Welt, sondern was aus ihr als einer der offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union wird.
Die Entscheidung für eine Amtssprache geschieht nicht nach globalen Statistiken, sondern in Bezug auf Bevölkerung des Landes.
Belgien hat beispielsweise drei offizielle Amtssprachen: französisch, niederländisch und deutsch, die Schweiz deutsch, französisch, italienisch und rhäto-romanisch. Manchmal sind Amtssprachen nur in bestimmten Regionen offiziell. In Spanien sind das Katalanische, das Baskische und das Galicische zweite Amtssprache mit dem Kastilischen respektive in Katalonien, im Baskenland und in Galicien, aber nicht z. B. in Andalusien. Südafrika kennt elf offizielle Amtssprachen, aber nur zwei davon sind auf Bundesebene offiziell. Manche Staaten haben formal keine Amtssprachen, eine oder mehrere Hauptsprachen dienen als Amtssprachen.
Interne Regeln bestimmen in jedem Land die jeweiligen Amtssprachen.
In der Europäischen Union wurden die Regeln vom Regelwerk 58/1 festgelegt, wo Paragraph 8 bestimm: « Hat ein Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen, so bestimmt sich der Gebrauch der Sprache auf Antrag dieses Staates nach den auf seinem Recht beruhenden allgemeinen Regeln. »
Die Regeln für Europa sind nicht einfach eine Addition der internen Regeln der einzelnen Staaten. Jeder Mitgliedsstaat steuert in der Europäischen Union nur eine Amtssprache bei. Der Gebrauch der Einzahl im Paragraph 8 ist nicht zufällig. Wenn die Regel wäre, dass die Amtssprachen der Europäischen Union im Ermessen der einzelnen Staaten stehen oder dass die offiziellen Amtssprachen die der einzelnene Staaten sind, wäre der Text anders abgefasst. Jeder Staat entscheidet sich also für eine Sprache, nicht zwei oder mehr. So hat sich Irland für das Gälische entschieden und Malta für das Maltesische. Es existiert kein offizielles Schriftstück, in dem diese beiden Mitgliedsstaaten für das Englische optiert hätten.
Bei jeder Erweiterung der Europäischen Union wurde so die Liste der Amtssprachen auf der Basis jenes Paragraphen 8 ergänzt, und da ein Austritt eines Mitgliedsstaates ein ganz neues Ereignis ist, stellt uns der Brexit vor eine neue Lage. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Liste des Paragraphen 1 automatisch auf den neuesten Stand gebracht wird oder nicht. Wenn nicht, muss das durch ein einstimmiges Votum des Europäischen Rates geschehen. Nehmen wir an, Malta will die Union verlassen, bedarf es dann eines einstimmigen Votums des Rates, um das Maltesische von der Liste der offiziellen Amtssprachen zu streichen? Und vielleicht müsste durch ein einstimmiges Votum festgestellt werden werden, ob einstimmig zu votieren ist oder ob es automatisch geschehen soll: muss eine Amtssprache mit dem Austritt eines Mitgliedsstaates, dessen Amtssprache sie ist, verschwinden?
Die Entscheidung für eine Amtssprache ist eine hochpolitische Entscheidung, sei es auf nationaler, auf Bundesebene oder auf der Ebene von internationalen Institutionen oder einer Organisation sui generis wie der Europäischen Union, die in gewissen Bereichen ein Staatenbund, in anderen ein Bundesstaat ist. Wenn Regeln des Rechts aufgestellt wurden, dann nicht aus Gründen einer Art immanenter Justiz, sondern aus Gründen, die selbst sehr grundsätzlich politisch sind.
Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das Englische eine der Amtssprachen der Europäischen Union bleibt, wenn das einzige Land, deren offizielle Amtssprache es ist, seinen Austritt vollzieht.
Das Argument, Englisch sei die Sprache der USA und eine der am meisten gesprochenen Sprachen der Welt ist noch weniger akzeptabel.
Und was den Gedanken betrifft, das Englische werde mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs eine « neutrale » Sprache, die damit umso besser zur einzigen Amtssprache Europas geeignet sei, so würde das bedeuten, dass Europa in die Gefilde der absoluten Inexistenz geschickt würde. Dass das im Interesse von ausländischen Mächten läge, denen Europas Unabhängigkeitsbestrebungen schwer im Magen liegen, liegt auf der Hand. Dagegen wäre es für die europäischen Völker, für die es einzig darauf ankommt, sich über ihre eigenen Nationen hinaus in der Europäischen Union wiederzuerkennen, ein weiterer und letzter Schlag auf den Kopf und, seien wir ganz deutlich, der Todesstoß für die europäische Idee. Das sprachliche Grundgesetz der Gründungsväter Europas war die Mehrsprachigkeit, und sie muss es bleiben.
Damit die englische Sprache eine offizielle Amtssprache bleibt, gibt es nur einen Weg: entweder Irland oder Malta müssen auf ihre jeweilige Amtssprache gälisch oder maltesisch verzichten und für englisch votieren, was in ihren internen Verfassungsregeln begründet ist.
Was würde es bedeuten, wenn das Englische nicht mehr offizielle Amtssprache der Europäischen Union wäre?
Schon der Brexit selbst bringt eine Verminderung der Zahl britischer Beamten, das geschieht aber nicht von heute auf morgen, denn die Beamten der Europäischen Union, seien sie britisch oder nicht, sind zuallererst europäische Beamte, die nicht ihr Land verteten. Jedenfalls wird es keine britischen Kommissare mehr geben, und die Stellen mit hoher Verantwortung werden ihnen verschlossen bleiben.
Vor allem aber, ob das Englische nun Amtssprache bleibt oder nicht, müssen nicht offizielle Regeln, anders gesagt: schlechte Angewohnheiten wie diejenige, dass 90 % der Texte, auch Ausschreibungen, Projektaufrufe oder öffentliche Konsultationen nur in englisch geschrieben werden, zugunsten einer vernünftigen Mehrsprachigkeit weichen.
Ein grundsätzliches Prinzip sollte bei allem, was Kommunikation mit den Bürgern betrifft, offiziell anerkannt werden werden, nämlich die sprachliche Zugänglichkeit, die das Pendant des Prinzips der Transparenz ist. Es ist zwecklos von einem « Europa der Bürger » zu reden, wenn dieses Prinzip nicht gewährleistet ist.
Wenn das Englische nicht mehr Amtssprache sein sollte, bedeutet das selbstverständlich nicht, dass es nicht mehr in Gebrauch sein wird, denn in gewissen Bereichen wird die Sprache nach wie vor gebraucht, aber ihre Vorherrschaft wäre nicht mehr so enorm, wie sie es jetzt ist.
Die Verhandlungen zum Brexit werden nicht auf englisch geführt werden können, denn Europa verhandelt dabei nicht mit einem Mitgliedsland, sondern mit einem Land, das vom Mitglied zum Partner wird. Das geschieht in einem Verhandlungskontext, nicht in einem Ländertreffen innerhalb der Europäischen Union. Würde man in der Sprache dessen, der hinausgeht, verhandeln, wäre das völlig widersinnig und ein Zeichen der Schwäche. Das mindeste wäre, dass die Sprachen eines jeden Verhandelnden verwendet werden.
Begleitend zu dieser Neugewichtung, die nichts als eine Rückkehr zu den Quellen Europas wäre, besteht die Notwendigkeit, dass die Länder eine neue Sprachenpolitik der Vielfalt im Unterrichtswesen entwickeln, nicht um die englische Sprache auszuschließen, sondern um den europäischen Sprachen die Stellung wiederzugeben, die sie verloren haben.
Erst dann wird aus der kulturellen und sprachlichen Vielfalt seiner Mitglieder nicht eine Realität, die erstickt, sondern ein Reichtum, der befreit wird. Es ist zu wünschen, dass der politische Wille dazu vorhanden ist.