Der Bundesrat hat das Sprachengesetz in Kraft gesetzt und dem
Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, die
Sprachenverordnung bis Ende Juni 2010 vorzubereiten. Damit erfüllt der
Bundesrat den sprachpolitischen Verfassungsauftrag. Das Sprachengesetz
fördert die individuelle sowie die institutionelle Mehrsprachigkeit
der Schweiz und stärkt den Zusammenhalt des Landes.
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