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Vom Umgang mit Mehrsprachigkeiten (V. Hinnenkamp)

Quelle : Bundeszentrale für politische Bildung, 8/2010

Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist deutsch." Dieser Satz steht nicht in der Verfassung. Er ist nirgendwo festgeschrieben. Hingegen findet sich im Grundgesetz (Art. 3) einzig die Aussage "Niemand darf wegen (...) seiner Sprache (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Mehr lesen...